Konzerte gelten nicht als Tanzveranstaltung und fallen somit nicht unter den § 5 des Jugendschutzgesetzes und damit auch nicht unter die dort vorgeschriebenen Alters- und Uhrzeitbestimmungen. Sowohl die Veranstalter als auch die Kommunen können allerdings Auflagen erheben.
Um Kinder und Jugendliche vor einer Gefährdung des körperlich-geistigen oder seelischen Wohls zu schützen, hat Semmel Concerts einige Auflagen für dessen Konzerte erhoben.
Nachfolgend finden Sie Infos zum Jugendschutz auf den Veranstaltungen nach Altersgruppen.
Kinder 0 - 6 Jahre
Kein Zutritt
Je nach den Bedingungen vor Ort kann dies möglicherweise abweichen
Jugendliche unter 16 Jahre
Nur mit Begleitperson älter als 18 Jahre, mitzuführen sind:
- Vom Elternteil unterschriebene Vollmacht zur Personensorgeberechtigung
- Ausweiskopie des unterschreibenden Elternteils
- Ausweis des Personensorgeberechtigten
- Download: Übertragung der Erziehungsberechtigung
Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren
Legitimation mittels Schüler- bzw. Personalausweises erforderlich
Detailliertere Informationen finden Sie in unseren AGB unter
AGB - SEMMEL Concerts Entertainment